Die Kanzlei

Facts

Kanzleisitz: München

Gründungsjahr: 1997
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Gründer und Inhaber:

Hanns Pöllmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
AnwaltMediator (DAA)

 

Insolvenzgerichtsbezirke:
München, Mühldorf a. Inn, Deggendorf, Passau, Rosenheim

Leitsätze

Unsere Arbeitsweise zielt stets auf eine bestmögliche Befriedigung der am Verfahren beteiligten Gläubiger ab. Dabei ist es unser vorrangiger strategischer Ansatzpunkt, im Kern intakte Unternehmen bzw. funktionierende Unternehmensteile zu sanieren und nachhalting marktfähig zu machen.
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Best-Practice für Transparenz / Qualität

Zusammen mit anderen führenden Insolvenzverwaltungskanzleien haben wir alle möglichen Szenarien eines Insolvenzverfahrens exakt definiert und diese Erkenntnisse in die Entwicklung einer einheitlichen, Software gestützten Verfahrensbearbeitung nach Best-Practice-Standards einfließen lassen.
Dadurch ermöglichen wir ein konstant hohes Maß an Transparenz und Effizienz bei der Bearbeitung von Insolvenzverfahren.
Gerichte erhalten einen einzigartigen und ansonsten nicht möglichen Einblick in unsere Arbeitsprozesse, Vorgehensweisen sowie in die Leistungsfähigkeit unserer Kanzlei.

Sanieren und Arbeitsplätze erhalten

Insolvenzen sind Teil eines freien Marktkreislaufes.
Wo es Markteintritte gibt, existieren auch Marktaustritte. Eine Insolvenz ist ein gesetzlich geregeltes Marktaustrittsverfahren, das auch wirtschaftliche Chancen bietet, so diese rechtzeitig konsequent ergriffen werden.

Unsere Kanzleipraxis zeigt diese Chancen der modernen Insolvenzordnung auf. Durch konsequente Ausschöpfung der Möglichkeiten des Insolvenzrechts konnten wir eine Vielzahl von Unternehmen sanieren und vielmals einen Großteil der Arbeitsplätze sichern.

 

Referenzen

Seit 1996 wurden zahlreiche wichtige Verfahren bearbeitet, bei denen es gelungen ist, die Mehrzahl der Arbeitsverhältnisse nach Insolvenzplanverfahren bzw. nach sog. sanierenden Übertragungen zu erhalten und zugleich eine, der gegebenen Situation angemessenen Befriedigung der Gläubiger zu erreichen.
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Einige Beispiele:

Hagn Umwelttechnik GmbH, Deggendorf (2011)

Bayernresidenz GmbH, München (2012)

Baustil Wohnungsbaugesellschaft Westermühlstraße mbH & Co. KG, München (2013)

Bayerischer Wald Resort GmbH, Deggendorf (2014)

Bayerische Gärtnereigenossenschaft, München (2015)

Koller Montagebau GmbH (2016)

MBM Maschinenbau GmbH, Mühldorf / Inn (2017)

Zertifizierungen

Der Kanzlei wurde ebenfalls erstmals am 18.09. 2008 mit Zertifikat Registrier-Nr. 418036 InsO bescheinigt, dass darüber hinaus auch die Forderungen der InsO 9001 unter Einbeziehung der Berufsgrundsätze des VID,
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Grundsatzentscheidungen der Uhlenbruck-Kommission, DIN EN ISO 9001:2000, Risikomanagement (ausgewählte Aspekte), Verfahrens- und Kanzleicontrolling erfüllt werden.
Am 20.09.2011 bescheinigte die DQS GmbH mit Zertifikat Registrier-Nr. 418036 ISO Insolv der Kanzlei erneut, dass die Forderungen der ISO 9001:2008 unter Einbeziehung der Berufsgrundsätze des VID, Grundsatzentscheidungen der Uhlenbruck-Kommission, Risikomanagement (ausgewählte Aspekte), Verfahrens- und Kanzleicontrolling erfüllt werden.

Entscheidungen

„InsO §§ 55, 35; UStG § 2; ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 5 – Zur Umsatzsteuer bei Aufnahme eines neuen Gewerbes durch den Insolvenzschuldner nach Verfahrenseröffnung und Freigabe“
FG München, Urt. v. 29.05.2008 – 14 K 4598/06 (nicht rechtskräfig)

Literatur:
ZIP Heft 40/2008 S. 1889
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„Insolvenzfestigkeit der Globalzession“
OLG München, 08.06.2006, 19U 5587/05

Literatur:
ZInsO 2007, 528 – 531 (Ausgabe 10 v. 31.05.2007)
ZInsO 2007, 1094 – 1097 (Ausgabe 20 v. 31.10.2007)

NZI Heft 9/2006 S. 530, Heft 12/2006 S. 685, Heft 7/2007 S. 369

ZIP Heft 49/2006 S. 2277, Heft 51-52/2006 S. 235, Heft 41 S. 1925

„§ 35 II InsO, Neuerwerb – Masseverbindlichkeiten USt“
Bundesarbeitsgericht, 10.04.2008, 6 AZR 368/07
Finanzgericht München, 23.06.2008, 14 K 4598/06

„§ 826 BGB – Existenzverzichtender Eingriff“
BGH, 20.09.2004, II ZR 302/02 (OLG Jena)

Literatur:
NZI Heft 3/2005 S. 178

ZIP Heft 45/2004 S. 2138

BGH EWiR Heft 4/2005 S. 169

DZWIR Heft 1 v. 01.01.2005 S. 29

„§ 99 InsO Postsperre in Insolvenzverfahren“
LG Deggendorf, 14.07.2005, 1 T 89/05 (rechtskräftig; AG Deggendorf)

Literatur:
InsO EWiR Heft 3/2006 S. 85

Veröffentlichungen

„Die Kunst der Verfremdung“ Aktuelles Thema im Insolvenzrechtsreport Mai 2000

„Auch E-Mails sind Postsendungen“
Aktuelles Thema im Insolvenzrechtsreport Juli 2000

„§ 99 InsO Postsperre in Insolvenzverfahren“
LG Deggendorf, 14.07.2005, 1 T 89/05 (rechtskräftig; AG Deggendorf)

Literatur: InsO EWiR Heft 3/2006 S. 85