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Allgemeines über Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Nach umfassender Reform der Rechtsgrundlage für Unternehmensinsolvenzen im Jahr 1999 ist ein Paradigmenwechsel eingetreten:
Anstelle der Zerschlagung von Vermögenswerten als regelmäßiger Folge einer Konkurseröffnung zielt die neue Insolvenzordnung vorrangig auf die Sanierung von Vermögenswerten ab. Eine konstruktive Entwicklung, die den Erhalt von Vermögenswerten begünstigt und der somit eine Verbesserung der Gläubigerbefriedigung als Ziel vorsteht.

In diesem neuen gesetzlichen Umfeld ist die Kanzlei tätig. Dabei ist es das stete Ziel, die optimale Gläubigerbefriedigung durch die Sanierung bestehender Vermögenswerte zu erreichen.
Zahlreiche Fallbeispiele von 1996 bis zum heutigen Tag reflektieren den Erfolg der Kanzlei im Erhalt von Arbeitsverhältnissen nach einem Insolvenzplanverfahren bzw. einer sanierenden Übertragung.